Individuelle Gesundheitsleistungen
Nach einem Beschluß des Gesundheitsreformgesetzes dürfen nicht mehr alle Leistungen, die in unserer Praxis erbracht werden, über die Chipkarte abgerechnet werden. Nur, was unbedingt notwendig ist, darf von den Krankenkassen erstattet werden. Alle weiteren Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen gelten als Individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL) und sollen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Dies gilt nur für Kassenversicherte und nicht für Privatpatienten.
Preisliste (Stand 7/2008)
Hinweise für privatversicherte Patienten
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